Satzung und Ordnungen
Im folgenden die Satzungen und Ordnungen, die für das Autonome Schwulenreferat von Bedeutung sind.
Als erstes die Satzung der Verfassten Studierendenschaft. Im Vierzehnten Abschnitt ab §47 wird das Autonome Schwulenreferat definiert und Rechte und Pflichten festgehalten.
In der Wahlordnung wird festgehalten wie Referenten und Beauftragte gewählt werden. Die Details zu den Wahlen des Schwulenreferats findet ihr im sechsten Abschnitt ab §39.
Die Finanzordnung der Verfassten Studierendenschaft gilt für alle und beinhaltet keine gesonderten Paragraphen für unser Referat.
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